Mit dem Anmelden auf der Gemeinde, der Niederlassungsbewilligung von der Policia Nacional und dem Auspacken und Verräumen unseres Umzugsgutes ist es noch nicht getan. Da warten doch noch ein paar bürokratische Tretminen auf uns:
– Mit der Niederlassungsbewilligung ist man noch nicht in jedem Punkt wirklich ansässig. Um ein gebührenpflichtiges Ausländer-Bankkonto, das man vor der Niederlassung abgeschlossen hatte, in ein gebührenfreies Residenten-Bankkonto umzuwandeln, reicht die von der Policia Nacional ausgegebene Tarjeta de Residencia nicht. Zuerst muss man sich noch auf dem Finanzamt mit dem Formular "Modelo 30" anmelden, um auch finanztechnisch ansässig zu werden.
– Anders als in der Schweiz gibt es in Spanien kein duales System aus obligatorischer Krankenkasse (KVG) und Zusatzversicherung. Jeder berufstätige oder rentenbeziehende Einheimische oder Ausländer ist automatisch der staatlichen Seguridad Social angeschlossen und dort gegen Krankheit und Unfall grundversichert. Wer allerdings, wie wir, weder arbeitet noch Rente bezieht, ist nicht der Seguridad Social angeschlossen und somit nicht für Behandlungen in den staatlichen Gesundheits-Zentren oder Spitälern versichert. Um resident zu werden, mussten wir deshalb eine private Krankenversicherung abschliessen. Diese übernimmt aber nur die Kosten von Behandlungen in jenen Kliniken und Arztpraxen, welche ihrem eigenen Netzwerk angeschlossen sind. Konsultiert man indes notfallmässig (z.B. nachts oder am Sonntag) direkt ein staatliches Centro de Salud oder das Hospital General, muss man die Kosten selbst bezahlen. Die private Krankenkasse übernimmt nämlich Kosten nur dann, wenn man zuerst deren Notfall-Nummer wählt und sich dann an die von der Versicherung ausgegebenen Instruktionen bezüglich der Notfall-Behandlung hält.
– Nicht nur das Auto muss innerhalb eines halben Jahres nach Einreise (mit der Fähre) auf eine spanische Zulassung umgeschrieben werden, auch der Schweizer Führerschein ist nach Erhalt der Residencia nur noch ein halbes Jahr gültig. Dann muss er gegen einen spanischen Führerschein eingetauscht werden. Weil die Spanier aber von jedem Führerscheinbesitzer von 18 bis 65 Jahre alle 10 Jahre und ab 65 Jahre alle 5 Jahre einen medizinischen Eignungstest (getestet werden Bewegungskoordination, Sehvermögen und Gehör) verlangen, wird dieser Test auch für uns noch vor dem Eintausch des Schweizer Führerscheins fällig.
– Als Residente geniessen wir auf Inlandflüge und Fähren einen satten Rabatt. Aber aufgepasst: Beim Einchecken muss die Residencia nachgewiesen werden. Und dazu reicht die von der Policia Nacional ausgegebene grüne Tarjeta de Residencia ebenfalls nicht. Es muss zwingend ein von der Gemeinde ausgestelltes, nur ein halbes Jahr gültiges Zertifikat (Certificación de Residencia) vorgelegt werden.
– Wer ein Haus, Apartment oder, wie wir, einen angebauten Bungalow als Ferienwohnung vermieten will, muss dies vorgängig beim Tourismusbüro der Inselregierung (Cabildo Insular) anmelden. Dazu braucht es nicht nur den Kaufvertrag des Hauses und die Niederlassungsbewilligung, sondern ebenso noch ein rätselhaftes Dokument: sei es eine sogenannte Bewohnbarkeits-Bescheinigung (Cédula de Habitabilidad) oder aber einen Nachweis der ersten Bewohnung (Licencia de primera Ocupación).
An unserem Anwesen ist ebenfalls noch einiges an Detailpflege angesagt. So haben wir mittlerweile die Sauna im Holzhäuschen in unserem Garten erfolgreich auf Funktion getestet und wieder auf Vordermann gebracht, sprich vom rund fünfjährigen Staub des Nichtgebrauchs befreit.
Und wir haben via Amazon eine Sonneninsel für unsere schönste Terrasse im Garten geliefert bekommen. Doch vorher mussten wir ein von unserem Vorbesitzer ausgerechnet an dieser besten Lage im Garten errichtetes riesiges gemauertes Pflanzbecken für Erdbeeren dem Erdboden gleichmachen. Nun geniessen wir hier nicht nur windgeschützt die Sonne für hüllenloses Bräunen, sondern auch den sprichwörtlichen Sundowner zum Sonnenuntergang.