Sonntag, 29. Januar 2017

Zonenwirrwarr

Wir haben unsere Recherchen im Hinblick auf ein künftiges Domizil wieder aufgenommen. Anlässlich unseres zweiten Besuchs bei der uns von mehreren Seiten empfohlenen Immobilien-Vermittlung Casa Gomera klärt uns der Makler und langjährige Gomera-Insider auf, weshalb unsere ursprüngliche Idee eines Campingplatzes in Strandnähe von Valle Gran Rey von vorne herein zum Scheitern verurteilt war.

Erstens bilden die seit Generationen begründeten zum Teil winzigen Grundstücke über die ganze Insel hinweg einen wahren Flickenteppich, gut erkennbar auf dem Satellitenbild. Und viele Einheimischen halten an ihren Mikrogrundstücken fest, auch wenn sie kaum landwirtschaftlichen Ertrag abwerfen und die Gebäude nur noch Ruinen sind. Zweitens gilt seit 1988 in ganz Spanien ein Küstenschutzgesetz, wonach im Bereich von 20 bis 100 Meter ab der Wasserlinie (je nach Klassifizierung der Zone) kein uneingeschränktes Privateigentum möglich ist. In La Playa könnte sogar einem kürzlich erbauten Apartementkomplex der Abbruch drohen, falls der Staat das Gesetz auf einmal rigoros durchsetzen sollte (Bereich innerhalb der blauen Linie). Drittens gibt es in der Gemeinde Valle Gran Rey – im Gegensatz zu den meisten anderen Gemeinden – keinen Bebauungsplan. Und wenn ein solcher fehlt, darf auf "suelo rustico", also bisher landwirtschaftlich genutztem Boden, vom Ansatz her gar nichts gebaut werden.


Die gute Nachricht von Casa Gomera: Die Finca Tagumerche, also jener Landsitz mit der tollen Aussicht oberhalb von Alojera (siehe vorhergehendes Posting), ist doch noch nicht definitiv verkauft. Wir dürfen also weiterhin hoffen. Ob allerdings die Kombination mit einem kleinen Camping oder auch nur einer Sunset-Bar möglich wäre, bleibt eher fraglich.




Denn hier kommt die vierte Komponente des Zonenwirrwarrs ins Spiel: Gomera verfügt über sieben verschiedene Naturschutzgebiete, und das erwähnte Grundstück liegt im rotflächigen "Parque rural". Immobilien in dieser Zone dürfen allenfalls im ursprünglichen Erscheinungsbild restauriert, aber keinesfalls verändert oder in irgend einer Form erweitert werden.


Mittlerweile haben wir die Angebote aller vier auf der Insel tätigen Immobilien-Firmen rauf und runter durchgeackert und haben vier weitere für uns valable Objekte entdeckt.


Besonders interessant: eine zweistöckige Villa in Hornillo, zwar im hinteren Teil des Valle Gran Rey, aber immer noch mit ein bisschen Meersicht und Abendsonne.



Wie die Finca in Tagumerche böte auch dieses Haus die Möglichkeit, eine oder sogar zwei Wohneinheiten im Erdgeschoss zu vermieten. Nächste Woche ist Besichtigungstermin.



Nur wenige Meter entfernt, ein weiteres Haus, allerdings nur einstöckig  und mit der Terrasse direkt auf die Strasse raus.


Etwas weiter Richtung Meer und ganz in der Nähe unserer derzeitigen Mietunterkunft: ein Häuschen auf dem Hügel von El Pichaco mit toller Aussicht, allerdings etwas umständlichem Zugang über mehrere Treppen.


Und schliesslich ein zweistöckiger Hausteil im städtischen Hafenquartier Vueltas mit einer Dachterrasse, von der aus man uneingeschränkte Rundsicht aufs Meer und den Sonnenuntergang geniessen kann.

Im Gegensatz zur Finca Tagumerche und der Villa in Hornillo sind die letzteren drei Objekte allerdings eher klein und ohne vermietbare Wohneinheit oder Gästehaus. Damit scheinen sie uns weniger geeignet, um wirklich permanent darin sesshaft zu werden. Wir überlegen uns aus diesem Grund eine neue Variante, bei der wir über den Sommer in der Schweiz in unserer nach wie vor bestehenden Eigentumswohnung in Rickenbach bei Wil hausen, Gomera nur als Winterdomizil selbst nutzen und die Immobilie auf der Insel während der übrigen  Zeit vermieten würden.

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